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   OLG Zweibrücken, 27.07.2004 - 5 U 15/02   

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https://dejure.org/2004,6433
OLG Zweibrücken, 27.07.2004 - 5 U 15/02 (https://dejure.org/2004,6433)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.07.2004 - 5 U 15/02 (https://dejure.org/2004,6433)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - 5 U 15/02 (https://dejure.org/2004,6433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Krankenhausträgers für die Folgen einer im Krankenhaus erlittenen Infektion; Vermeidbare Keimübertragung bei mangelhaften hygienischen Zuständen; Nicht ordnungsgemäße Aufklärung über die Risiken einer Operation

  • Judicialis

    BGB § 282 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Krankenhausträgers - unzureichende Aufklärung vor Operation; ärztlicher Behandlungsfehler; Infektionserkrankung infolge mangelhafter Hygiene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dreck im Krankenhaus - Überwachung des Hygienestandards ist noch lückenhaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1607
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.07.2004 - 5 U 15/02
    Eine Haftung des Krankenhausträgers setzt somit voraus, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen ist und sich der Krankenhausträger nicht entsprechend § 282 BGB entlasten kann (BGH, VersR 1991, 467 = NJW 1991, 1541; VersR 1971, 227 = AHRS 6330/1 und 6575/3; Geiß/Greiner aaO, Teil B, Rdnr. 245 m. w. N.).
  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.07.2004 - 5 U 15/02
    Insoweit findet der Rechtsgedanke des § 282 BGB entsprechende Anwendung, als es um den Bereich des voll beherrschbaren Risikos der allgemeinen Gewähr hygienischer Verhältnisse geht (BGH VersR 1999, 60; OLG Düsseldorf, AHRS 0930/11; Geiß/Greiner aaO, Teil B, Rdnr. 214 m. e. N.).
  • BGH, 10.11.1970 - VI ZR 83/69

    Anspruch aus Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsverhandlungen -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.07.2004 - 5 U 15/02
    Eine Haftung des Krankenhausträgers setzt somit voraus, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen ist und sich der Krankenhausträger nicht entsprechend § 282 BGB entlasten kann (BGH, VersR 1991, 467 = NJW 1991, 1541; VersR 1971, 227 = AHRS 6330/1 und 6575/3; Geiß/Greiner aaO, Teil B, Rdnr. 245 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 22.06.2006 - 5 U 1711/05

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast bei einem Spitzenabszess

    Verwirklicht sich dieses Risiko, fehlt es an einer vertragswidrigen oder, deliktisch gesprochen, rechtswidrigen Gesundheitsverletzung (BGH NJW 1991, 1541, 1542; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 1607 ).
  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 3 U 135/04

    Vorliegen eines Organisationsverschulden der Organe einer Krankenhausklinik wegen

    Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Behandler für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht entlasten kann (BGH, NJW 1991, 1541; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004, 1607).
  • VG München, 08.03.2012 - M 18 S 11.5405

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Auflage gemäß § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO;

    Aus der Tatsache, dass die zivilrechtliche Rechtsprechung das im Rahmen einer Krankenhausbehandlung bestehende Risiko einer Infektion per se als vollbeherrschbare Gefahr einstuft, die in Schadensersatzverfahren zur Umkehr der Beweislast führen kann (OLG München v. 25.3.2011, 1 U 4594/08; OLG Zweibrücken v. 27.7.2004, 5 U 15/02), ergibt sich nichts anderes.
  • LG München I, 27.08.2008 - 9 O 13805/05

    Krankenhaushaftung: Verteilung der Beweislast bei einer Krankenhausinfektion

    Dies setzt jedoch voraus, dass die Klagepartei beweist, dass die Infektion aus einem tatsächlich voll beherrschbaren Bereich stammt (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.1991, VI ZR 102/90, VersR 1991, 467; OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.07.2004, 5 U 15/02, NJW-RR 2004, 1607; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. S. 905 f.).
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