Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 27.07.2004 - 5 U 15/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Krankenhausträgers für die Folgen einer im Krankenhaus erlittenen Infektion; Vermeidbare Keimübertragung bei mangelhaften hygienischen Zuständen; Nicht ordnungsgemäße Aufklärung über die Risiken einer Operation
- Judicialis
BGB § 282 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Krankenhausträgers - unzureichende Aufklärung vor Operation; ärztlicher Behandlungsfehler; Infektionserkrankung infolge mangelhafter Hygiene
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Dreck im Krankenhaus - Überwachung des Hygienestandards ist noch lückenhaft
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 12.04.2002 - 7 O 1604/99
- OLG Zweibrücken, 27.07.2004 - 5 U 15/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1607
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90
Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.07.2004 - 5 U 15/02
Eine Haftung des Krankenhausträgers setzt somit voraus, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen ist und sich der Krankenhausträger nicht entsprechend § 282 BGB entlasten kann (BGH, VersR 1991, 467 = NJW 1991, 1541; VersR 1971, 227 = AHRS 6330/1 und 6575/3;… Geiß/Greiner aaO, Teil B, Rdnr. 245 m. w. N.). - BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97
Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.07.2004 - 5 U 15/02
Insoweit findet der Rechtsgedanke des § 282 BGB entsprechende Anwendung, als es um den Bereich des voll beherrschbaren Risikos der allgemeinen Gewähr hygienischer Verhältnisse geht (BGH VersR 1999, 60; OLG Düsseldorf, AHRS 0930/11;… Geiß/Greiner aaO, Teil B, Rdnr. 214 m. e. N.). - BGH, 10.11.1970 - VI ZR 83/69
Anspruch aus Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsverhandlungen - …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.07.2004 - 5 U 15/02
Eine Haftung des Krankenhausträgers setzt somit voraus, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen ist und sich der Krankenhausträger nicht entsprechend § 282 BGB entlasten kann (BGH, VersR 1991, 467 = NJW 1991, 1541; VersR 1971, 227 = AHRS 6330/1 und 6575/3;… Geiß/Greiner aaO, Teil B, Rdnr. 245 m. w. N.).
- OLG Koblenz, 22.06.2006 - 5 U 1711/05
Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast bei einem Spitzenabszess
Verwirklicht sich dieses Risiko, fehlt es an einer vertragswidrigen oder, deliktisch gesprochen, rechtswidrigen Gesundheitsverletzung (BGH NJW 1991, 1541, 1542; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 1607 ). - OLG Hamm, 13.12.2004 - 3 U 135/04
Vorliegen eines Organisationsverschulden der Organe einer Krankenhausklinik wegen …
Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Behandler für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht entlasten kann (BGH, NJW 1991, 1541; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004, 1607). - VG München, 08.03.2012 - M 18 S 11.5405
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Auflage gemäß § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO; …
Aus der Tatsache, dass die zivilrechtliche Rechtsprechung das im Rahmen einer Krankenhausbehandlung bestehende Risiko einer Infektion per se als vollbeherrschbare Gefahr einstuft, die in Schadensersatzverfahren zur Umkehr der Beweislast führen kann (OLG München v. 25.3.2011, 1 U 4594/08; OLG Zweibrücken v. 27.7.2004, 5 U 15/02), ergibt sich nichts anderes. - LG München I, 27.08.2008 - 9 O 13805/05
Krankenhaushaftung: Verteilung der Beweislast bei einer Krankenhausinfektion
Dies setzt jedoch voraus, dass die Klagepartei beweist, dass die Infektion aus einem tatsächlich voll beherrschbaren Bereich stammt (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.1991, VI ZR 102/90, VersR 1991, 467; OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.07.2004, 5 U 15/02, NJW-RR 2004, 1607;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. S. 905 f.).